Bier selber brauen

Bier selber brauen, für jeden Hobbybrauer oder auch Heimbrauer genannt überhaupt kein Problem. So werden meistens alle genannt, die Bier für den Eigenbedarf brauen. Dafür ist keine Brauerausbildung oder staatliche Prüfung erforderlich.

Geschichte – Bier selber brauen

Das Hausbrauen von Bier war bis Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland stark verbreitet, hat jedoch seit der industriellen Bierherstellung in Brauereien stark nachgelassen, da sowohl der Aufwand sowie der Zeit- und Platzbedarf nicht unerheblich ist. Erst seitdem sog. Bierkits (Fertigzubehör) zum Bier selber brauen erhältlich sind, hat sich das Hausbrauen in Deutschland wieder entwickelt und genießt in Kennerkreisen einen Kultstatus. Die Bierkits haben ihren Ursprung zum Großteil in England, wo das Hausbrauen wesentlich stärker verbreitet ist als in Deutschland.

Bier selber brauen - Info Grafik

Rechtliches – Bier selber brauen

Grundsätzlich ist die Bierherstellung in Deutschland jedem erlaubt. Bis zu 200 Liter dürfen von jedem Bürger pro Jahr steuerfrei hergestellt werden, bei größeren Mengen ist Biersteuer zu entrichten. Also ist Bier selber brauen nicht illigal 😉 Es ist zu beachten, dass das durch Hobbybrauer selber hergestellte Bier ausschließlich für den Eigenbedarf gedacht ist und nicht in Verkehr gebracht oder verkauft werden darf. Wird heimgebrautes Bier in den Verkehr gebracht ist u.A. die Lebensmittelgesetzgebung zu beachten.

Vor Aufnahme der Brautätigkeit muss dies dem für den Wohnsitz zuständigen Hauptzollamt angezeigt werden. Die amtsinternen Regelungen hierzu sind recht unterschiedlich. Manche Zollämter fordern, dass jeder einzelne Brauvorgang im Voraus gemeldet wird, andere wiederum genehmigen das Bierbrauen für ein Kalenderjahr. Je nach Dienststelle können verschiedene Auflagen für das Bier selber brauen folgen, wie z. B. das Führen eines Sud- oder gar Biersteuerbuches, das zum Jahresende nachträglich und ggf. in Verbindung mit einer Biersteuererklärung einzureichen ist.

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