Hamburg HfbK - Design Studium

Hochschule für bildende Künste Hamburg

Design
mit den Studienrichtungen


Abschluß: Diplom Designerln

Den Studierenden des Studiengangs Design sollen durch das Studium grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, um übergreifende künstlerische und technische Gestaltungsprobleme selbstständig und kreativ in den Bereichen des Design zu lösen.

GLIEDERUNG DES STUDIUMS

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Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (erster Studienabschnitt) und das Hauptstudium (zweiter Studien-abschnitt). Die Regelstudienzeit beträgt bis zum Abschluss des ersten Studienabschnitts vier Semester.
Die Regelstudienzeit des zweiten Studienabschnittes beträgt sechs Semester, davon entfallen auf die Abschlussprüfung zwei Semester.

Der/die Studentin muß bis zum Ende des zweiten Semesters teilgenommen haben an:
1.     einer individuellen Studienfachberatung, die von Angehörigen des Lehrkörpers des Studiengangs Design durchgeführt wird.
2.     Einer allgemeinen Studienberatung, die von einer Kommission des Studiengangs Design für Studienberatung durchgeführt wird. Ihr gehören ein/e Professorin, ein/e Lehrer/in für besondere Aufgaben und ein/e Student/in an. Die Mitglieder der Kommission für Studienberatung werden vom Studiengangsausschuss bestellt. Die Kommission unterrichtet die StudienanfängerInnen über das Berufsfeld, die Studienziele, Studieninhalte und den Studienaufbau.

Praktikum
Für die Zwischenprüfung ist darüber hinaus der Nachweis über die Ableistung eines Praktikums von drei Monaten Dauer in einem Industrie- oder Handwerksbetrieb vorzulegen. Das Praktikum wird in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet. Der Prüfungsausschuss kann vergleichbare berufliche Tätigkeiten oder Ausbildungszeiten ganz oder teilweise auf das Praktikum anrechnen.

Für die Abschlussprüfung ist außerdem der Nachweis über die Ableistung eines fachspezifischen Praktikums von drei Monaten Dauer vorzulegen. Das Nähere regelt die Studien-ordnung.

Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung. Für die Zwischenprüfung sind während des Studiums in den nachstehend genannten Prüfungsfächern folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

In der Studienrichtung PRODUKT DESIGN:
1.     zwei Leistungsnachweise im Fach »Einführung in den Produktentwurf«
2.     ein Leistungsnachweis im Fach »Technische Mechanik«
3.     ein Leistungsnachweis im Fach »Designgeschichte«
4.     ein Leistungsnachweis im Fach »Darstellende Geometrie«

Die Leistungsnachweise in den Fächern »Produktentwurf« bzw. »Textilentwurf« werden durch je einen Entwurf bzw. eine Kollektion thematisch zusammenhängender Entwürfe, die während eines Studienjahres vom Studierenden mit Korrekturhilfe der zuständigen Lehrkräfte angefertigt wurden, erbracht. Je nach den Erfordernissen des Faches können auch mehrere kleine Entwürfe als ein Entwurf gewertet werden.

Die Entwurfsaufgaben eines Studienjahres sind hochschulöffentlich auszustellen und auf Verlangen der zuständigen Lehrkräfte mündlich zu erläutern. Der/die Studierende kann im Einvernehmen mit der zuständigen Lehrperson weitere Arbeiten, die er/sie als Vorübungen oder Voruntersuchungen zum Entwurf während des Semesters in dem betreffenden Entwurfsfach angefertigt hat, ausstellen, wenn er/sie dieses zur Erläuterung des Entwurfs für erforderlich hält.

Die Leistungsnachweise in den übrigen Prüfungsfächern werden erbracht durch:
1.     eine Klausurarbeit von höchstens 5 Stunden Dauer oder
2.     eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten Dauer oder
3.     ein Referat

Nähere Einzelheiten sind aus der Diplomprüfungsordnung ersichtlich

ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Abschlussprüfung besteht aus der Fachprüfung und der Diplomarbeit einschließlich ihrer Präsentation. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist der Nachweis von 2 Entwürfen (Arbeiten im Hauptstudium in den Fächern »Produktentwurf« oder »Textilentwurf«). Dieser Nachweis ist unbenotet durch die Unterschrift von ProfessorInnen zu erbringen.

Die Entwürfe werden in der Abschlussprüfung im Rahmen der Fachprüfung präsentiert.

FACHPRÜFUNG
Die Fachprüfung findet in den folgenden Fächern statt:

In der Studienrichtung PRODUKT DESIGN:
1.     im Fach »Produktdesign«
2.     nach Wahl in einem der Fächer - Designgeschichte - Kunstgeschichte - Baugeschichte - Designtheorie - Ästhetik - Architekturtheorie – Medientheorie - Gesellschaftswissenschaften - konstruktive Geometrie oder Wahrnehmungslehre.
(Der Prüfungsausschuß kann auch andere Fächer als die genannten für die theoretische Arbeit zulassen.)

Die Prüfung im Fach »Produktentwurf« bzw. »TextiIentwurf« wird als Präsentation von Semesterarbeiten, die der/die Kandidat/in während des Hauptstudiums in seinem/ihrem Prüfungsfach gefertigt hat, abgenommen. In der Präsentation hat der/die Kandidat/in eine Auswahl von verschiedenen Entwürfen auszustellen und darzulegen, dass er/sie die grundsätzlichen Probleme der künstlerischen und technischen Gestaltung seines/ihres Faches erkannt und gelöst hat.
Der/die Kandidat/in muss die Arbeiten vor den Prüfern erläutern und zu ihnen Stellung nehmen.


Die in Buchstaben A und B unter 2 genannte Prüfung wird als mündliche Prüfung von etwa jeweils 15 Minuten Dauer abgenommen. Die Präsentation der Semesterarbeiten erfolgt zusammen mit der Präsentation der Diplomarbeit und der mündlichen Prüfung.


Diplomarbeit

Die Diplomarbeit besteht aus zwei Teilen:
1.     einer praktischen Arbeit (Entwurf oder Kollektion von Entwürfen)
2.     einer theoretischen Arbeit (Untersuchung).

Die praktische Arbeit kann jedem der genannten PrüferInnen, der/die im Hauptstudium des Kandidaten/der Kandidatin das Fach »Produktentwurf« bzw. »Textilentwurf« unterrichtet, gestellt werden. In ihr soll der/die Kandidatin zeigen, dass er/sie entsprechend in der Lage ist, in begrenzter Zeit ausgewählte Probleme des Faches aufgrund der Anforderungen des Faches zu bearbeiten und zu lösen. Die theoretische Arbeit kann nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin in den Fächern Produktentwurf, Textilentwurf, Designgeschichte, Kunstgeschichte, Baugeschichte, Designtheorie, Ästhetik, Architekturtheorie, Medientheorie, Gesellschaftswissenschaften, konstruktive Geometrie, Wahrnehmungslehre angefertigt werden. ln ihr soll der/die Kandidatln zeigen, dass er/sie in der Lage ist, in begrenzter Zeit ausgewählte Probleme des Faches analytisch zu bearbeiten und zu lösen. Die Arbeit kann schriftlich oder mit anderen nicht verbalen Methoden angefertigt werden. Der Prüfungsausschuss kann auch andere als die in Satz 1 genannten Fächer für die theoretische Arbeit zulassen.

Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit dauert 6 Monate. Der praktische Teil der Diplomarbeit ist zusammen mit der Fachprüfung zu präsentieren und zu erläutern.

Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss


VISUELLE KOMMUNIKATION/MEDIEN      
mit den Studienrichtungen:


Abschluß: Diplom für Visuelle Kommunikation/Medien

Das Studium an der Kunsthochschule hat die Aufgabe, die Entwicklung der «Künstlerischen Persönlichkeit» zu fördern – es ist also an persönlichen Entwicklungs- und Qualifizierungsprozessen ausgerichtet. Wesentlich sind deshalb, neben der besonderen künstlerischen Befähigung, Eigeninteresse und Selbstständigkeit der Studierenden.

Dementsprechend wird im Studiengang Visuelle Kommunikation/Medien nicht durchgängig für die traditionellen Berufsbilder im visuellen Bereich ausgebildet. Studienziele sind also nicht die arbeitsteiligen Spezialberufe wie Werbegrafiker, Kameramann, Modefotograf, Kommunikationsdesigner usw.

Abgesehen von den sachlichen Schwierigkeiten, im Bereich der Medienkommunikation einen Beruf zur Grundlage des Studiums zu wählen – die Berufsstrukturen können sich im Laufe eines Studiums wesentlich verändern, Berufsaussichten können sich drastisch umkehren – bezieht sich die Hamburger Kunsthochschule auf die Tradition der Persönlichkeitsbildung, das Projektstudium und das künstlerische Experiment als wichtige Methode.

Es geht daher weniger um die Ausbildung in Hinsicht auf ein definiertes Berufsbild als um die Entwicklung individueller Potenziale.

GLIEDERUNG DES STUDIUMS      
Im Folgenden wird ein Studienverlauf beschrieben, der Mindestanforderungen erfüllt. Darüber hinaus werden die Studierenden einen individuellen Studienplan erarbeiten und entwickeln müssen. Das Studium gliedert sich in das Orientierungsstudium (erster Studienabschnitt), in das Grundstudium (zweiter Studienabschnitt) und in das Hauptstudium (dritter Studienabschnitt). Gegebenenfalls schließt sich das Aufbaustudium an.

Orientierungsstudium (2 Semester)

Das Orientierungsstudium soll einen Überblick über die Besonderheiten des Medienstudiums vermitteln. Es soll eine möglichst breite Information über das Fächerangebot des Studiengangs mit ihren künstlerischen und kommunikativen Aspekten anbieten und Realisationsmethoden und -mittel näher bringen.

Die Veranstaltung »Grundlagen der Visuellen Kommunikation« ist zu belegen, ebenso eine individuelle Studienberatung. Am Ende des Orientierungsstudiums werden die angefertigten Arbeiten in einer Präsentation vorgestellt.


Grundstudium (4 Semester)

Im Grundstudium wird mittels umfassender Medienprojekte (Projektarbeiten) in die Breite des Medienstudiums eingeführt. Angeeignet werden die zur künstlerischen Formulierung grundlegenden Erkenntnisse, Methoden und Ergebnisse, die zur Schwerpunktbildung im Hauptstudium befähigen. Hierfür werden folgende Fächer angeboten:

Fotografie / Dokumentarfilm/-Video / Typografie und Druckmedien / Experimentalfilm / Bild-Text-Arbeit / Medienökologie / Grafik / Künstlerische Telematik/Computer / Inszenierter Film / Animationsfilm / Zeichnungen.

Neben den Projektarbeiten sollen im Grundstudium zwei Theorieveranstaltungen besucht werden. Die im Grundstudium angefertigten Arbeiten werden in der Zwischenprüfung präsentiert. Dabei sollen vertiefte Kenntnisse in einem Fach und Kenntnisse in zwei weiteren Fächern nachgewiesen werden.


Hauptstudium (4 Semester)

Für das Hauptstudium werden Fächer zu Studienrichtungen zusammengefasst:

1. Studienrichtung Verlagsmedien:


2. Studienrichtung Film:


3. Studienrichtung Fotografie


Das Hauptstudium ist durch Schwerpunktbildung gekennzeichnet. Während des Hauptstudiums sollen zwei vertiefende Theorieveranstaltungen besucht werden, ebenso ein Diplomanden-Kolloquium.

Diplom
Die Diplomprüfung soll in der Regel im vierten Semester nach Bestehen der Zwischenprüfung abgeschlossen werden. Sie besteht aus der Diplomarbeit und einer mündlichen Prüfung. In der Diplomarbeit soll das selbstständige und fachgerechte Lösen von Problemen der Visuellen Kommunikation nachgewiesen werden, um in der beruflichen Praxis Erfahrungen und Erkenntnisse medialer Formulierungen fantasievoll, kritisch und gesellschaftlich verantwortlich vermitteln zu können.


Aufbaustudium
Das Aufbaustudium muss methodisch und inhaltlich auf dem vorangegangenen Studium aufbauen. Es dient der vertiefenden künstlerischen Arbeit und in aller Regel der Durchführung eines umfangreichen künstlerischen Entwicklungsvorhabens, dessen Problemstellung sich aus dem Hauptstudium ergeben soll. Das Ergebnis wird in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert. Zum Aufbaustudium kann zugelassen werden, wer das Diplom »mit Auszeichnung« abgelegt hat.
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