Das Webdesign eines Online Shops erfordert auch das genaue Vorgehen bei der Preisdarstellung. In kaum einem anderen Land die Darstellung von Preisen in der Werbung und den Medien so kompliziert und undurchsichtig geregelt, wie in Deutschland. Würde man allerdings wirklich alles nach Vorschriften machen, wäre wohl unter jedem kleinem Bild des Produktes ein ein gigantischer Textblock in dem folgende Angaben stehen würden:
- Umsatzsteuer
- Versandkosten
- Grundpreis – je Mengeneinheit
- Reduzierter Preis
- Endpreis
Die gesetzliche Grundlage wäre dafür „PAngV“ – Preisangabenverordnung.
Natürlich ist es eine Katastrophe für das Design, die unweigerlich zu einer unerträglichen Vielfalt der Schriftfarben und Schriftschnitte führt. Doch wie macht es der große Online Shop Amazon? Nach einer Untersuchung kam ich zu einem überaschenden Ergebniss, dass anscheinend die gesetzlichen Verordnungen kaum eine Rolle für die Designer des Shops gespielt haben. Es herrscht eine großes Durcheinander der Darstellungsarten. Nur im Produktdetail, also nur auf der Shop Ebene, wo der Kauf auch tatsächlich stattfindet, ist die Preisdarstellung sehr ausführlich und genau. Die größte Überraschung ist aber die Darstellung, die auf der Shopebene oft vorkommt, nämlich bestehend nur aus einem Produktbild und einer Zeile der Beschreibung. Punkt. Überhaupt keine Preisangabe!
Doch schauen Sie sich selbst das unterschieldiche Design der Preisangaben an: